Vermieter: Gabriele Schulze, Zulehenweg 19, 83471 Schönau am Königssee
1. Anreise / Abreise:
Anreise: ab 16:00 Uhr möglich. Gerne empfangen wir Sie persönlich und weisen Sie ein. Alternativ hinterlegen wir den Schlüssel im Schlüsseltresor und begrüssen Sie baldmöglichst.
Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
2. Bezahlung:
Für die Reservierung wird eine Anzahlung von 20%, innerhalb einer Woche nach Zusendung der Buchungsbestätigung, fällig. Die verbindliche Bestätigung der Buchung erfolgt nach Eingang der Anzahlung. Der Restbetrag ist 14 Tage vor der Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich. Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Ankunft wird der Wohnungspreis exklusive Kurbeitrag in Rechnung gestellt.
3. Stornobedingungen:
Sollte der Mieter die Buchung bis 4 Wochen vor der Anreise stornieren, behält der Vermieter die bereits geleistete Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises ein. Beim Rücktritt nach diesem Zeitpunkt sind 90% des Mietbetrags zu entrichten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um unnötige Kosten zu vermeiden. Diese Versicherung kann Ihnen etwaige Unannehmlichkeiten ersparen.
4. Pflichten des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder des Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort an den Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen die erst am Ende des Aufenthalts bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und gewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
5. Haftung
Für eine Beeinflussung des Mietobjekts durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnungen, plötzlicher Baustelle oder für Störung durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gerne bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Mieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter im vollen Umfang.
6. Streitigkeiten
Jegliche Auslegung des Mietvertrages bleibt Sache des zuständigen Gerichts am Ort des Mietobjektes. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE